Jokertag (Formular)
Pro Schuljahr haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind während zwei Schulhalbtagen aus dem Unterricht zu nehmen. Die zwei Halbtage können einzeln oder zusammenhängend, ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Es können nur ganze Halbtage bezogen werden.
Eine Übertragung auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich.
Bitte geben Sie das Formular spätestens zwei Tage vor dem Bezug des Jokertages der Klassenlehrperson ab.