Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
Ziehen Sie demnächst von Flums weg? Wir bitten Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Formalitäten rechtzeitig erledigen können.
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Personalblatt Wegzug (DOCX, 36.26 kB) | Download | 0 | Personalblatt Wegzug |
Bitte melden Sie Ihr Kind vor Schulbeginn ab. Die Abmeldung kann per Klapp oder Telefon bei der Lehrperson erfolgen.
Wenn ein Kind ohne Abmeldung nicht erscheint, wird die Lehrperson versuchen Sie telefonisch zu erreichen.
Bei einer Krankheit muss ein ärztliches Zeugnis nach 3 und mehr Tagen der Lehrperson vorgewiesen werden.
Ziehen Sie demnächst nach Flums? Wir bitten Sie, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir den Schulstart bestmöglich vorbereiten können.
Wir sind Ihnen dankbar für das Ausfüllen und Zustellen des Anmeldeformulars für Schulkinder (alle Stufen, inkl. Kindergarten).
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Personalblatt Zuzug (DOCX, 36.99 kB) | Download | 0 | Personalblatt Zuzug |
Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Wenn Sie weiterführende Anliegen haben, wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung oder für allgemeine Informationen an die Schulverwaltung.
In der Schule werden öfters verschiedene Ausflüge gemacht. Die Ausflüge sind divers, von Schulreisen, Lageraufenthalten bis zu verschieden Exkursionen ist die Spannweite breit.
Sie werden immer genug früh informiert und für jeden Ausflug erhalten Sie zuvor alle wichtigen Informationen via Klapp oder als physischen Informationszettel.
Damit Ihr Kind nicht zu viel Unterrichtsstoff verpasst, machen Sie nach Möglichkeit die ausserschulischen Termine, z.B. Zahnarzt, Arzt nicht während den Schulstunden ab. Informieren Sie die Lehrperson rechtzeitig über diesbezügliche Absenzen.
Die Berufsberatung unterstützt Sie in allen Fragen rund um Lehre, Schulwahl, Beruf, Aus- und Weiterbildung. Die Berufs- und Laufbahnberatung befindet sich an der Bahnhofstrasse 3, 7320 Sargans.
Weitere Informationen, wie z.B. Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage der Berufsberatung Sargans.
Das Beurteilungsgespräch dient der Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten. Verbindlich besprochen werden die Beurteilung des Leistungsstands, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten (ALSV) sowie die Förderung und die Gestaltung der Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers.
Pro Schuljahr findet bis Ende März mindestens ein Beurteilungsgespräch statt, frühestens gegen Ende des ersten Semesters Bei Bedarf können weitere Gespräche stattfinden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Gesprächstermin wahrzunehmen.
Für die Schülerinnen und Schüler steht die Schülerbibliothek zur Verfügung.
Zusätzlich gehört die Gemeinde Flums zum Trägerverein des Büecher-Huus Mels.
Das Büecher-Huus Mels - Sargans - Flums ist eine öffentliche Bibliothek und während den Öffnungszeiten für alle Personen zugänglich. Die Nutzung von Medien während der bedienten Öffnungszeit ist kostenlos. Zudem können Medien auch kostenpflichtig ausgeliehen werden.
Weitere Informationen zum Büecher-Huus finden Sie hier
Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist die wichtigste Voraussetzung für eine allgemeine Integration in unsere Lebens-, Schul- und Arbeitswelt.
Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund hat das Ziel, diesen Kindern eine solide sprachliche Grundlage zu vermitteln, damit sie sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen können.
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ergänzt und unterstützt den Regelunterricht.
Trotz des DaZ-Angebotes der Schule, ist es für fremdsprachige Kinder wichtig, dass sie auch ausserhalb der Schule regelmässig Zugang zu deutschen Sprache haben. Eltern können dies unterstützen und fördern, indem:
- das Familienmitglied mit den besten Deutschkenntnissen konsequent mit dem Kind Deutsch spricht
- der regelmässige Kontakt zu deutschsprachigen Kindern ermöglicht wird (z.B. Vereinstätigkeit, Spielkameraden)
- Erzählen oder Hören von Geschichten in deutscher Sprache
- Filme in deutscher Sprache sehen
Eine Einführungsklasse, ist eine Schulklasse, die dazu dient, Kindern, die vom Kindergarten in die Schule übertreten, einen sanften Übergang in den Schulalltag zu ermöglichen. Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler , die zum Zeitpunkt des Übertritts in mehreren Teilbereichen Schwächen und Entwicklungsverzögerungen aufweisen. Die Kinder erhalten die Chance, den Unterrichtsstoff der 1. Klasse innerhalb zweier Jahre zu erlernen.
In der Einführungsklasse lernen die Kinder grundlegende Fähigkeiten wie beispielsweise das Lesen, Schreiben, Rechnen, aber auch soziale und emotionale Fähigkeiten. Die Einführungsklasse bietet eine unterstützende Umgebung, in der die Kinder die Zeit zum Lernen erhalten, welche sie benötigen und individuell gefördert werden, um sie bestmöglich auf die reguläre Grundschulklasse vorzubereiten.
Nach der zweijährigen Einführungsklasse werden die Kinder in eine zweite Klasse eingeteilt.
Die Informationen zum Kindergarteneintritt erhalten die Eltern aller neuen schulpflichtigen Kindern durch die Schulverwaltung. Diese beinhaltet auch die Einladung zum Elterninformationsabend, welcher anfangs Februar stattfindet.
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Kindergarten Flyer Kt. SG (PDF, 898.11 kB) | Download | 0 | Kindergarten Flyer Kt. SG |
Die Elternbildung des Kantons St.Gallen unterstützt, koordiniert und fördert die Elternbildung.
Sie bieten verschiedene Veranstaltungen an. Den Veranstaltungskalender 2023 finden sie beiliegend.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Homepage der Elternbildung Kanton St. Gallen.
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Veranstaltungskalender Elterbildung 2023-See-Gaster-Sarganserland (PDF, 168.46 kB) | Download | 0 | Veranstaltungskalender Elterbildung 2023-See-Gaster-Sarganserland |
Haben Sie Fragen, Schwierigkeiten, Unklarheiten oder ein anderes Anliegen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Klassenlehrperson. Nur der direkte Kontakt räumt Missverständnisse aus der Welt und fördert eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrperson.
Die Herbst-, Weihnachts-, Frühlings- und Sommerschulferien der öffentlichen Volksschule werden durch den Bildungsrat bestimmt und sind somit durch den Kanton St.Gallen vorgegeben. Die Bildungskommission Flums kann noch eine Ferienwoche frei festlegen.
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Ferienplan 2024-25 (PDF, 179.64 kB) | Download | 0 | Ferienplan 2024-25 |
Ferienplan 2025-26 (PDF, 478.12 kB) | Download | 1 | Ferienplan 2025-26 |
An der Schule Flums werden bei speziellen Anlässen und Gelegenheiten Fotos von der Schülerinnen und Schülern gemacht. Diese dienen der internen Dokumentation des Schulalltags, zu Erinnerungszwecken (z.B. Klassenfotos ect.) und für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B Zeitungsberichte, Webseite ect.). Dabei achten wir auf die Datenschutzverordnung (keine persönliche Daten wie Name, Adresse, etc.).
Die Einverständniserklärung für Foto- und Videoaufnahmen wird für jedes Kind schriftlich eingeholt, dies erfolgt beim Eintritt in den Kindergarten oder beim Zuzug.
Hausaufgaben geben Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, ihr Lernen auf Bereiche
ausserhalb des Schulzimmers auszuweiten. Sie tragen in erster Linie dazu bei, das Lernende
die Unterrichtsinhalte noch besser verstehen und vertiefen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand der Hausaufgaben vor allem lernen, ihre Arbeitszeit, die erlernten Arbeitstechniken und ihnen bekannten Hilfsmittel zunehmend selbständiger und angemessener einzusetzen. Sie sollen befähigt werden, Lernvorgänge zu organisieren, was zur Stärkung des Selbstvertrauens beiträgt. Damit ein selbständiges Arbeiten zu Hause möglich wird, müssen die Voraussetzungen in der Schule in altersgemässen Schritten erarbeitet werden.
Der Kanton St. Gallen gibt die maximalen Zeiten für die Hausaufgaben wie folgt vor:
1./2.Klasse: 60 Minuten pro Woche
3./4.Klasse: 90 Minuten pro Woche
5./6. Klasse: 120 Minuten pro Woche
1. Oberstufe bis 180 Minuten pro Woche
2. Oberstufe bis 210 Minuten pro Woche
3. Oberstufe bis 240 Minuten pro Woche
Zeiten für Prüfungsvorbereitungen bzw. regelmässige Repetitionen werden nicht zu den Hausaufgabenzeiten gerechnet.
Über die Ferien und Feiertage sowie auf der Primarstufe von Freitag auf Montag werden
keine Hausaufgaben erteilt.
Nicht alle Kinder und Jugendliche haben zu Hause die nötigen Voraussetzungen, um ihre Hausaufgaben konzentriert und ungestört erledigen zu können oder sie schaffen die Aufgaben aus anderen Gründen nicht. Für sie ist die Hausaufgabenbetreuung gedacht.
Die angebotene Hausaufgabenbetreuung ist kein Stütz- oder Förderunterricht, trägt aber dazu bei, dass für eine positive Entwicklung nachhaltige Strukturen im Bereiche der Selbstkompetenz gefördert werden können.
Für die Hausaufgabenbetreuung ist eine Anmeldung erforderlich zudem werden Kosten erhoben. Bei Fragen oder Interesse wenden Sie sich an die Klassenlehrperson Ihre Kindes.
Die Integrierte schulische Förderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich und an Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen. Im Weiteren werden die Lehrpersonen unterstützt im Umgang mit der Vielfalt der Lernenden (Methoden, Inhalte, Förderziele, Arbeitsformen usw.)
Die ISF ermöglicht das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Schwierigkeiten im schulischen und sozialen Bereich. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und Fachpersonen von besonderer Bedeutung.
Erziehungsberechtigte können ihre Kinder, gemäss Art. 96 Abs. 2 Volksschulgesetz, pro Schuljahr maximal zwei halbe Tage oder einen ganzen Tag von der Schule dispensieren. Diese (Joker)-Tage sind frei wählbar und können auch vor oder im Anschluss an die Ferien bezogen werden.
Die Erziehungsberechtigten teilen den Bezug der Jokertage mindestens 2 Tage davor der Klassenlehrperson mittels Formular mit.
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Formular Jokertage (PDF, 174.07 kB) | Download | 0 | Formular Jokertage |
Hat Ihr Kind Interesse das Gymnasium oder andere Fachmittelschulen, wie die Informatikmittelschule oder die Wirtschaftsmittelschule zu besuchen?
Auf der Homepage der Kantonsschule Sargans finden Sie alle Angebote und Informationen.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die entsprechende Lehrperson.
Klapp ist eine Kommunikations-App in der wichtige Infos, sowohl von der Schulleitung als auch von den Lehrpersonen mitgeteilt werden können.
Die Eltern werden bei Schuleintritt durch die Klassenlehrperson über die Nutzung und Registrierung informiert.
Immer wieder treten Kopfläuse auf. Befallen werden vor allem Kinder und Jugendliche im Alter bis 20 Jahre, besonders aber die 5-10-Jährigen. Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse finden, bitten wir Sie, diese sofort mit entsprechenden Massnahmen zu behandeln und die Lehrperson zu informieren.
Weitere Informationen finden sich hier.
- Im Lehrplan wird der Erwerb von Wissen und Kompetenzen vom Kindergarten bis zum Schulaustritt beschrieben. Es wird sichtbar, wie neue Erkenntnisse an bisher Gelerntem anknüpfen und dieses weiterentwickeln.
- Der Lehrplan gilt für die elf obligatorischen Schuljahre vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der dritten Oberstufenklasse.
- Der Lehrplan unterteilt die Schuljahre inhaltlich in drei Zyklen. Der 1. Zyklus umfasst zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule (1. - 2. Klasse). Der 2. Zyklus umfasst vier Jahre Primarschule (3. - 6. Klasse) und der 3. Zyklus die drei Jahre der Sekundarstufe 1 (Real-/Sekundarschule).
- Der Lehrplan bestimmt die Unterrichtsbereiche nach Inhalt und Lektionenzahl und legt die Bildungs- und Lernziele fest, zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages.
- Der Lehrplan ist in sechs Fachbereiche strukturiert: Sprachen, Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft (NMG), Gestalten, Musik, Bewegung/Sport.
- Der Lehrplan beschreibt für jeden Fachbereich die Kompetenzen, welche die Schulkinder im Laufe der Volksschule erwerben.
- Der Lehrplan Volksschule ist unter sg.lehrplan.ch einsehbar.
- Weitere Informationen zum Lehrplan Volksschule finden Sie unter www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/unterricht/lehrplan.html
Die Logopädinnen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Störungen oder Auffälligkeiten in der gesprochenen und geschriebenen Sprache oder mit Stimm- und Redeflussstörungen. Das Angebot umfasst neben Therapie und Diagnostik auch Prävention und Fachberatung. Die Logopädie ist für die Eltern kostenlose.
Die zuständigen Logopädinnen für die Schule Flums sind Bettina Wildhaber und Corinna Pressler.
Für die logopädische Therapie ist eine Abklärung notwendig. Diese kann bei Bedarf in Absprache mit der Klassenlehrperson in die Wege geleitet werden.
Zudem führen unsere Logopädinnen jährlich Sprachstandserfassungen im Kindergarten durch, um sprachliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
Die Logopädische Vereinigung ist ein Zweckverband der Gemeinden im Sarganserland, welche die logopädische Therapie in den Schulen sicherstellt.
Weitere Informationen finden Sie unter https://logopaedie-sarganserland.ch/
In der Musikalische Grundschule, kurz MuGru, wird den Kindern der Fachbereich Musik erklärt und sie werden in diesem Bereich gefördert.
Alle Kinder im 2. Kindergarten und in der 1. Primarklasse besuchen die MuGru.
Kinder und Jugendliche, welche Interesse am Erlernen eines Instrumentes haben, können für den Musikunterricht bei der Musikschule Sarganserland angemeldet werden. Zudem findet jährlich in der Region eine Instrumentenvorstellung statt.
Weitere Informationen finden Sie unter Musikschule Sarganserland
Die Pause gehört zur regulären Schulzeit. Während dieser Zeit sind keine Eltern auf dem Pausenhof erwünscht. Auch während des Unterrichts bitten wir Sie, sich nicht auf dem Pausenhof aufzuhalten. Gerade im Sommer wird das Schulzimmer oft nach draussen verlegt. Wartende Eltern und Geschwister lenken die Kinder vom eigentlichen Geschehen ab.
Als Übertritt wird der Wechsel von einer Schulstufe in die nächsthöhere Stufe bezeichnet (z.B. Kindergarten - Primarschule oder Primarschule - Oberstufe).
Die Übertrittsgrundlagen sind bei den einzelnen Stufen aufgeführt. Es besteht für den ganzen Kanton ein einheitliches Reglement, welches durch den Bildungsrat erlassen wurde.
Die psychomotorische Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, die bewegungsauffällige Kinder in ihrer motorischen Entwicklung unterstützt und ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik, Feinmotorik und Grafomotorik fördert.
Die Psychomotorik wird von der Schule finanziert und kann vom SPD, vom (Kinder-)Arzt, vom Psychiater/ KJPD oder von den Schulen direkt angemeldet werden.
Für Schülerinnen und Schüler der Schule Flums, wird die Psychomotrik in der Therapiestelle Mels angeboten. Mehr Informationen finden Sie unter therapiestelle-sg.ch/psychomotorik
In den verschiedenen Schulhäusern stehen Räume zur Benützung zur Verfügung (z. B. Turnhallen , Aula usw.) Mehrzweckhalle, soweit es der Eigenbedarf durch die Politische Gemeinde Flums - insbesondere die Belegung durch die Volksschule - zulässt.
Die Vermietung erfolgt durch Rolf Gadient, Leiter Immobilien. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Politischen Gemeinde Flums.
Die Verantwortung für den ökumenischen Religionsunterricht liegt bei den Landeskirchen. Der Unterricht wird von der 1. Primarklasse bis zur 2. Oberstufe von Fachpersonen der Landeskirchen erteilt.
Die Schule stellt gemäss Volksschulgesetz einen Raum zur Verfügung und nimmt den Religionsunterricht im Stundenplan auf.
Für die Kinder und Jugendlichen, die einer der beiden Landeskirchen angehören, braucht es für den Religionsunterricht keine Anmeldung. Die Seelsorgeeinheit Walensee geht davon aus, dass diese im Normalfall am Unterricht teilnehmen. Bei Bedarf können die Eltern ihr Kind beim Ressortverantwortlichen abmelden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Seelsorgeeinheit Walensee
Jedes Jahr führt die Primarschule Flums im Januar die Schneesportwoche durch. Die Kinder können sich fürs Ski, Snowboard fahren oder polysportive Winteraktivitäten anmelden.
Die Schule ist verpflichtet während der Volksschulzeit drei schulärztliche Untersuchungen
zu organisieren. Diese finden im 2. Kindergarten, in der 5. Primarklasse sowie in der
2. Oberstufe statt.
Die erste Untersuchung beinhaltet Folgendes:
- Messen von Länge, Gewicht und Body-Mass-Index (BMI)
- Abhören der Herztöne
- Messen von Puls und Blutdruck
- Kontrolle der Augen und des Gehörs
- Überprüfung des Impfausweises
- Impfungen im Einverständnis der Eltern
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit den Untersuch durch den Schularzt oder durch Ihren Haus- bzw. Kinderarzt durchführen zu lassen. Die Untersuchung sowie allfällige Impfungen beim Schularzt sind für Sie kostenlos. Die Organisation übernimmt die Schulverwaltung.
Sofern Sie den Untersuch von Ihrem Haus- oder Kinderarzt durchführen lassen, müssen Sie die entstehenden Kosten selber tragen und den Untersuch selber organisieren.
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Bestätigung Privatarzt (PDF, 87.59 kB) | Download | 0 | Bestätigung Privatarzt |
Gerne stellen wir Ihnen eine Schulbestätigung aus (z.B. für Kinderzulagen etc.). Die Schulbestätigung für aktuell schulpflichtige Kinder ist kostenlos.
Sofern Sie einen Schuljahresnachweis benötigen, aber nicht mehr schulpflichtig sind (z.B. für Einbürgerung), erheben wir für die Erstellung eine Gebühr.
Setzen Sie sich für die Bestellung mit der Schulverwaltung in Verbindung.
Die Schule Flums stellt für alle Schülerinnen und Schüler ab Kindergartenstufe ein umfassendes und professionelles Angebot an schulergänzenden Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Das Angebot der schulergänzenden Betreuung besteht aus verschiedenen Modulen, die in den bestehenden Schulablauf integriert und unterrichtsergänzend gestaltet sind. Das Betreuungsangebot kann modular genutzt werden.
Weitere Informationen zum Hort Flums sowie die Anmeldeformulare, das Reglement und die Tarifordnung finden Sie hier.
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Flyer Hort (PDF, 630.53 kB) | Download | 0 | Flyer Hort |
Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes
- Beratung für Kinder, Eltern, Lehrpersonen, Behörden und Fachstellen
- Beratung bei erzieherischen oder schulischen Fragestellungen
- Eine Beratung des SPD beinhaltet: Anmeldung, Kontexterklärung, Diagnostik, Beratungsgespräch, Verarbeitung, Entscheidung, Begleitung
Ziel aller schulpsychologischen Bemühungen ist es, dem einzelnen Kind zu einer möglichst optimalen persönlichen und bildungsmässigen Entwicklung zu verhelfen.
Die Beratung gleicht einem gemeinsamen schrittweisen Einkreisen von Problem und Lösung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verstehen sich als psychologische Beraterinnen und Berater, welche den Prozess der Suche nach Lösungen unterstützen und steuern. Zur Veränderung einer problematischen Situation müssen Entscheidungen getroffen werden. Soweit wie möglich sollen diese von den Betroffenen selbst gefällt und getragen werden.
Aufgrund der Ergebnisse der schulpsychologischen Beratung können weitere Massnahmen notwendig werden:
- Pädagogisch-therapeutische Massnahmen wie Schulische Heilpädagogik, Legasthenietherapie, Dyskalkulietherapie, Psychomotoriktherapie, Logopädietherapie; letztere wird aufgrund der Abklärung und Beratung durch die Logopädinnen des Schulpsychologischen Dienstes bei den Schulbehörden beantragt.
- Psychologische oder psychotherapeutische Massnahmen wie Erziehungsberatung, systemische Familientherapie, Psychotherapie für das Kind, eine psychologische Begleitung des Kindes oder des ganzen Systems durch die Schulpsychologin usw.
- Medizinische Massnahmen wie die Überweisung an einen Kinderarzt, Augen- oder Ohrenarzt, in eine neuropädiatrische oder neuropsychologische Abklärung oder eine Abklärung und Behandlung beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst.
- der Wechsel des Kindes in eine Kleinklasse oder in eine Sonderschule, Sozialberatung oder vormundschaftliche Massnahmen
- u.a.m.
Zuständige Schulpsychologin für Flums:
Elsbeth Freitag
Psychologin FH
058 229 08 61
elsbeth.freitag@sg.ch
Die Schulsozialarbeit kümmert sich um soziale und persönliche Probleme von Schülerinnen und Schülern. Sie wirkt klärend und unterstützend bei Problemstellungen und erarbeitet im Beratungsprozess gemeinsam mit den Betroffenen Veränderungen und Lösungen. Das Beratungsangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern.
Zuständige Schulsozialarbeiterin für Flums:
Christa Brünn
079 933 69 79
christa.bruenn@sd-sargans.ch
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Lassen Sie Ihre Kinder den Schulweg zu Fuss gehen und schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig in die Schule, damit es pünktlich ankommt.
Kinder brauchen etwas länger für den Schulweg, sie schwatzen, trödeln etc. Aber der Schulweg ist genau deshalb so wichtig. Der Schulweg gehört zur gesunden Entwicklung der Kinder. Auch bei Regen, Schnee und Hitze kann der Schulweg zu einem Erlebnis werden.
E-Scooter oder ähnliches sind nicht erlaubt, weder auf dem Schulweg noch auf dem Pausenplatz.
Betreffend den Velos braucht Ihr Kind eine Erlaubnis. Ohne Erlaubnis darf das Kind nicht mit dem Velo in die Schule kommen.
Elterntaxis sind nicht erwünscht!
Gemäss kantonalen Vorgaben, sind die Schulen verpflichtet für jedes Kind einen jährlichen, kostenlosen Untersuch beim offiziellen Schulzahnarzt zu organisieren, respektive zu überprüfen, dass ein jährlicher Untersuch beim privaten Zahnarzt stattgefunden hat.
Unser Schulzahnarzt ist Dr. med. dent. Matthias Brasse (Bahnhofstrasse 24, 8890 Flums).
Die Untersuchung beim Schulzahnarzt ist für Sie kostenlos. Die Organisation übernimmt die Schulverwaltung.
Sofern Sie den Untersuch von Ihrem Privatzahnarzt durchführen lassen, müssen Sie die entstehenden Kosten selber tragen und den Untersuch selber organisieren.
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Bestätigung Privatzahnarzt (PDF, 91.38 kB) | Download | 0 | Bestätigung Privatzahnarzt |
Im Kindergarten und der Primarschule findet der Schwimmunterricht im Hallenbad Flumserberg statt. Auf dem Stundenplan ist ersichtlich an welchem Tag dies ist.
Die Spielgruppen Flums sind eigenständig und nicht durch die Gemeinde organisiert.
Hinsichtlich des Kindergarteneintritts wird von Seiten der Schule der Besuch der Spielgruppe empfohlen, da Spielgruppen Kindern ab etwa zweieinhalb Jahren eine kindgerechte Umgebung bieten, um mit gleichaltrigen Kindern in Kontakt zu treten. In der Spielgruppe treffen sich Kinder wöchentlich oder mehrmals je Woche während zwei bis drei Stunden zum Spielen.
Die Schule Flums bietet allen schulpflichtigen Kindern der Gemeinde das Förderangebot Sprachbewegungsland an.
Diese psychomotorische Entwicklungsbegleitung bietet den Kindern über das Medium Bewegung den Raum sich ohne Leistungsdruck körperlich und emotional auszudrücken.
Dabei stellt die sprachintegrierte Bewegungsförderung eine bewusste Verknüpfung von motorischen und sprachlichen Entwicklungsbereichen her und arbeitet mit vielfältigen Materialien, um den Kindern Erfahrungen mit allen Sinnen zu ermöglichen.
Mögliche Förderziele sind: Erwerb motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Stärkung der Selbstwirksamkeit, soziale Integration in die Gruppe, Erwerb von sprachlichen Kompetenzen (Sprach-und Handlungsplanung), Auseinandersetzung mit eigenen Ressourcen und Schwächen, etc.
Dieses psychomotorische Förderangebot und erhebt nicht den Anspruch ein Ersatz für eine Psychomotoriktherapie zu sein.
Die Antragsstellung erfolgt über die Klassenlehrperson. Aufgrund der Anzahl Anmeldung ist es möglich, dass eine Warteliste besteht.
Für fremdsprachige Kinder bietet die Gemeinde Flums ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt die Sprachförderung plus an. Es wird gesungen, gebastelt und gespielt. Die Sprachförderung plus vermittelt so auf spielerische Weise die deutsche Sprache und bereitet die Kinder optimal auf den Kindergarteneintritt vor.
Die Eltern werden im Frühling durch die Schulverwaltung angeschrieben und zum obligatorischen Informationsabend eingeladen.
Die Sprachförderung plus findet jeweils am Dienstagnachmittag statt. Sie wird von den Kindergärtnerinnen Marina Burri und Silvana Blümli geleitet, welche von Ruth Schlegel unterstützt werden.
Die Volksschule im Kanton St. Gallen dauert elf Jahre und umfasst die Schultypen Kindergarten, Primarschule und Oberstufe. Zu Beginn der Schulzeit wird die Basis für das schulische Lernen gelegt. Diese Grundlage wird im Lauf der Schuljahre gefestigt und erweitert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Kanton St. Gallen.
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Bildungssystem Kanton St. Gallen (PDF, 277.71 kB) | Download | 0 | Bildungssystem Kanton St. Gallen |
Das_St.Galler_Schulsystem (PDF, 972.62 kB) | Download | 1 | Das_St.Galler_Schulsystem |
Kt. SG Elterninfo (PDF, 1.31 MB) | Download | 2 | Kt. SG Elterninfo |
Für talentierte Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Sport oder Musik bieten die Talentschulen Quarten und Bad Ragaz ab der Oberstufe eine optimale Vernetzung und Kooperation zwischen schulischer und sportlicher bzw. musikalischer Förderung.
Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte direkt bei den Talentschulen oder den Sportverbände bzw. der Musikschule.
Talentschule Quarten:
Jonas Cohen, Tel. Schule 081 710 34 03, jonas.cohen@quarten.ch
Quarten
Talentschule Bad Ragaz:
Bad Ragaz (Sport)
Die Türen unserer Klassenzimmer stehen jederzeit offen für Sie. Bitte informieren Sie die Lehrperson vorangehend über Ihren Besuch.
Nach Absolvierung des Kindergartens erfolgt der Übertritt in die Primarschule. Dazu bietet die Schule Flums zwei Schulungsformen an. Zum einen die 1. Regelklasse und zum anderen die Einführungsklasse, bei welcher die Lerninhalte der ersten Regelklasse in zwei Schuljahren erfolgt. Die Kindergartenlehrpersonen erörtern am Übertrittsgespräch mit den Eltern die bestmögliche Option.
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Merkblatt Übertritt Kindergarten-Primarschule (PDF, 397.88 kB) | Download | 0 | Merkblatt Übertritt Kindergarten-Primarschule |
Das Verfahren des Übertrittes in die Oberstufe ist kantonal einheitlich geregelt. Die Klassenlehrperson der 6. Klasse nimmt einen Zuweisungsantrag (Real- oder Sekundarschule) aufgrund einer Gesamteinschätzung vor. Der Zuweisungsantrag ist mittels Übertrittsformular festzuhalten und den Erziehungsberechtigten zu kommunizieren. Die Erziehungsberechtigten haben eine Rückmeldung zum Zuweisungsantrag zu geben.
Aufgrund der Gesamteinschätzung der Klassenlehrperson der 6. Klasse, fällt der Schulleiter Zyklus 3 (Oberstufe) den Entscheid über den Übertritt in die Oberstufe bzw. in die Real- oder Sekundarschule.
In der Schule wird Ihr Kind über die Zahnpflege aufgeklärt. Es wird erklärt, wie man die Zähne gründlich putzt. Dazu erhalten die Kind von der Schule eine Zahnbürste und einen Zahnbecher. Auch wird erklärt, welche Lebensmittel für die Zähne gesund sind und welche nicht.
Zudem veranstaltet die kantonale Schulzahnpflege einmal jährlich eine Orientierung für die Kinder des 2. Kindergartens, der 2. sowie 6. Primarklassen. Zusätzlich findet für die Eltern 2. Kindergartenkinder eine Informationslektion statt.
Bitte untersuchen Sie Ihr Kind vor allem nach Aufenthalten im Wald nach Zecken. Sollten Sie eine finden, entfernen Sie diese umgehend und notieren sich die Stelle und das Datum. Sollte Ihr Kind Symptome entwickeln, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt.
Mit dem Zeugnis wird die Schullaufbahn dokumentiert und damit die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht bestätigt.
Für die Erstellung der Zeugnisnote nimmt die Lehrperson eine Gesamtbeurteilung im entsprechenden Fach vor. Die Gesamtbeurteilung berücksichtigt auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler, deren Neigungen, Begabungen und ihren persönlichen Entwicklungsstand. Diese ist daher nicht gleichzusetzen mit dem Durchschnitt der Ihnen bekannten Prüfungsergebnisse. Die Zeugnisnote entspricht dem aktuellen Leistungsstand in einem Fach.
- Im Kindergarten und der ersten Klasse Primarschule wird am Ende des Schuljahres ein Zeugnisformular ausgestellt. Es wird nur das Datum des Beurteilungsgesprächs aufgeführt.
- Ab der zweiten Klasse Primarschule erhalten die Schulkinder jeweils zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis mit Leistungsbeurteilung.
- In der Oberstufe wird ein Zeugnis pro Semester ausgestellt.
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Kantonaler Flyer_Beurteilung (PDF, 75.89 kB) | Download | 0 | Kantonaler Flyer_Beurteilung |
Es ist sehr wichtig, dass die Kinder einen Znüni dabeihaben. Bitte achten Sie auf gesunde, und möglichst zuckerfreie Zwischenmahlzeiten.
In der Primarschule und in der Oberstufe besteht die Möglichkeit einen kleinen Znüni zu kaufen.
Die Schule legt Wert auf gute Elternkontakte. Von den Klassenlehrpersonen werden regelmässig Elterngespräche und Elternabende organisiert. Die Zusammenarbeit mit der Schule ist für die Eltern ein Recht, gleichzeitig aber auch eine Pflicht.